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Hundewieseanboernssoll

Eins sollte jeder Hundebesitzer wissen:
Wer sein Hund im Auto eingesperrt
 und ihn der Hitze überlässt, 
kann nach §17 Tierschutzgesetz
 zur Rechenschaft gezogen werde.

 

Und das solltest du
bei deiner Entscheidung,
ob du mit deinem Hund in der Hitze läufst
 oder gar Fahrradfahren gehst,
sorgfältig bedenken!

 


Leider erlebt ich es immer wieder,
dass gerade Hunde
 bei sengender Hitze im Auto zurückgelassen wird
oder 
der Hund läuft neben dem Fahrrad...

 

😡SOWAS MACHT MICH WÜTEND...

 

 Ausgesetzt und abgegeben:
So schlimm ist die Ferienzeit für Tiere...😢😡
Hunde, Katzen sowie Kleintiere auszusetzen,
weil der Halter in den Urlaub fährt,
ist nicht nur verantwortungslos,
sondern auch strafbar!

Gemäß § 3 Tierschutzgesetz muss jede Person,
 die ein Tier vorsätzlich oder fahrlässig aussetzt
beziehungsweise zurücklässt, mit einer Geldbuße
von bis zu 25.000 Euro rechnen.


Halten Sie mit Ihrem Hund bitte Abstand!

 

 



 

 
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